Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund
Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind bei uns herzlich willkommen. Sie können im Asylbereich ganz gezielt eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur einstellen können, wenn Sie mindestens im Besitz der Niederlassungsbewilligung C oder B (bzw. zeitlich unbeschränkte Beschäftigungs- oder Niederlassungsbewilligung) sind. Von Vorteil ist auch, wenn Ihre im Ausland absolvierte Ausbildung in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland anerkannt wurde.
Auch wer im Migrationsbereich arbeitet, muss ausreichend Deutsch bzw. Französisch sprechen, verstehen, lesen und schreiben können. Hier verlangen wir das Sprachniveau B2. Idealerweise können Sie Ihre Deutsch-/Französischkenntnisse mit einem anerkannten Zertifikat belegen.